Seilwindenprüfung

Seilwindenprüfung

Seit einigen Jahren besteht eine Überprüfungspflicht für Seilwinden. Auf Grund fehlender Prüfgeräte wurde bisher von der Berufsgenossenschaft von einer Abmahnung abgesehen. Dies hat sich geändert, da jetzt zugelassene elektronische Prüfgeräte verfügbar sind.

Wir freuen uns, Ihnen am Dienstag, den 25-26.01.2017 eine Seilwindenprüfung mit elektronischer Auswertung anbieten zu können.

Mit dem mobilen Seilwinden-Prüfstand wird eine computerunterstützte Auswertung ausgedruckt. Eine solche Dokumentation schützt vor Haftung bei Unfall.

Anmeldung bitte bis zum 20.01.2017 bei Landtechnik Wissinger, Tel. 09173/1056.

Preis auf Anfrage